Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Recipharm Group; Vibalogics Holdings LLC - BWB/Z-5887 | Bundeswettbewerbsbehörde

Recipharm Group; Vibalogics Holdings LLC

BWB/Z-5887

28.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Recipharm AB (Schweden) beabsichtigt indirekt, durch Recipharm Verwaltungs GmbH (Deutschland) und Recipharm (Americas) Inc., (Vereinigte Staaten), alleinige
Kontrolle über Vibalogics Holdings LLC (Vereinigte Staaten) und deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Dienstleistungen im
Bereich der Arzneimittelentwicklung und -herstellung.
Betroffener Wirtschaftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.03.2022 weggefallen.

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