Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Güterterminal Werndorf Projekt GmbH; Cargo Center Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG; Steirische Infrastruktur-Beteiligungs GmbH; ÖBB Infrastruktur AG - BWB/Z-5884 | Bundeswettbewerbsbehörde

Güterterminal Werndorf Projekt GmbH; Cargo Center Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG; Steirische Infrastruktur-Beteiligungs GmbH; ÖBB Infrastruktur AG

BWB/Z-5884

24.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die ÖBB Infrastruktur Aktiengesellschaft beabsichtigt, ihren Anteil an der Güterterminal Werndorf Projekt GmbH an die Cargo Center Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG (wirtschaftliche Eigentümer sind Herr Franz Glanz und Herr Karl Haring) und an die Steirische Infrastruktur-Beteiligungs GmbH (wirtschaftlicher Eigentümer ist das Land Steiermark) zu verkaufen. Die Güterterminal Werndorf Pro-jekt GmbH soll von ihren beiden Anteilseignern gemeinsam kontrolliert werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb eines Container-Terminals. 

 

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.03.2022 weggefallen.

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