Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bidco / Temasek; Element - BWB/Z-5882 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bidco / Temasek; Element

BWB/Z-5882

22.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EM Bidco Limited (Großbritannien) beabsichtigt, eine Mehrheitsbeteiligung an Element Materials Technology Group Limited (Großbritannien) zu erwerben. 
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Dienstleistungen im Bereich Testung, Inspektion und Zertifizierung (Testing, Inspection, Certification): Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.03.2022 weggefallen.

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