Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
The Goldman Sachs Group, Inc.; Hamilton Lane Advisors, LLC.; Audax Private Equity Aspen CF, L.P.
BWB/Z-5879
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Investmentfonds oder -konten, die von The Goldman Sachs Group, Inc., USA und Hamilton Lane Advisors, LLC, USA, verwaltet oder beraten werden beabsichtigen, jeweils mindestens 25% aber weniger als 50% der Kommanditanteile an Audax Private Equity Aspen CF, L.P., USA zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Lieferung von medizinischem Einwegzubehör.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.03.2022 weggefallen.