Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Corvinus Nemzetközi Befektetési Zrt.; AEGON Hungary Holding B.V.; AEGON Hungary Holding II B.V.; UNION Vienna Insurance Group Biztosító Zrt.
BWB/Z-5877
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Corvinus Nemzetközi Befektetési Zrt., Budapest, Ungarn, beabsichtigt den Erwerb von nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligungen von 45 % an AEGON Hungary Holding B.V., AEGON Hungary Holding II B.V. sowie (indirekt) an UNION Vienna Insurance Group Biztosító Zrt. AEGON Hungary Holding B.V., AEGON Hungary Holding II B.V. und UNION Vienna Insurance Group Biztosító Zrt. und ihre jeweiligen Gruppengesellschaften sind vor allem im Bereich Lebens- und Nichtlebensversicherungsdienstleistungen in Ungarn tätig.
Betroffene Geschäftszweige: Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.03.2022 weggefallen.