Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Qatar Holding LLC; AIT Parent LP; AIT GP, LLC - BWB/Z-5875 | Bundeswettbewerbsbehörde

Qatar Holding LLC; AIT Parent LP; AIT GP, LLC

BWB/Z-5875

14.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung von rund 27% an jeweils AIT Parent LP und AIT GP, LLC, beide Plano, Texas, USA durch Qatar Holding LLC, Doha, Katar.
Betroffener Geschäftszweig: Automatisierungslösungen, Werksintegration und Werkzeuglösungen.  Herstellung von sonstigen Maschinen für sonstige bestimmte
Wirtschaftszweige a.n.g.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.03.2022 weggefallen.

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