Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Institutional Investment-Partners GmbH; SGVN Holding GmbH & Co KG; SGVN GmbH - BWB/Z-5874 | Bundeswettbewerbsbehörde

Institutional Investment-Partners GmbH; SGVN Holding GmbH & Co KG; SGVN GmbH

BWB/Z-5874

14.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Institutional Investment-Partners GmbH (Deutschland) beabsichtigt, als Kapitalverwaltungsgesellschaft und geschäftsführende Kommanditistin der DEKA
Immobilien Fokus Büro Wien GmbH & Co Geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (Deutschland), einem deutschen Investmentvermögen, für diese 99,99% der Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über SGVN Holding GmbH & Co KG und SGVN GmbH, den beiden Gesellschaftern der Schnirchgasse 17 Projektentwicklungs GmbH & Co KG (Österreich) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Vermietung von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.03.2022 weggefallen.

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