Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Stefan Hipp; Sebastian Hipp; Hipp & Co und der Hipp Holding AG - BWB/Z-5873 | Bundeswettbewerbsbehörde

Stefan Hipp; Sebastian Hipp; Hipp & Co und der Hipp Holding AG

BWB/Z-5873

11.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb von jeweils 50 % der Anteile an der Hipp & Co und der Hipp Holding AG durch Stefan Hipp und Sebastian Hipp. 
Betroffener Geschäftszweig:Herstellung von homogenisierten und diätischen Nahrungsmitteln 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.03.2022 weggefallen.

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