Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Porsche AG; Pon Holdings B.V. - BWB/Z-5872 | Bundeswettbewerbsbehörde

Porsche AG; Pon Holdings B.V.

BWB/Z-5872

11.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung von zwei Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen durch Porsche AG, Deutschland, und Pon Holdings B.V., Niederlande, über deren hundertprozentige Tochtergesellschaft Ponooc Investment B.V., Niederlande. 
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen; Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.03.2022 weggefallen.

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