Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SFS Group International AG; Hoffmann SE - BWB/Z-5870 | Bundeswettbewerbsbehörde

SFS Group International AG; Hoffmann SE

BWB/Z-5870

10.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SFS Group International AG, Heerbrugg, Schweiz, beabsichtigt, 100% der Anteile an der Hoffmann SE, München, Deutschland, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.03.2022 weggefallen.

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