Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PORR Beteiligungen und Management GmbH; FSF Wohnanlagen Völkerndorf Errichtungs GmbH
BWB/Z-5866
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PORR Beteiligungen und Management GmbH, Wien, plant, 40% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über FSF Wohnanlagen Völkendorf Errichtungs GmbH, Klagenfurt, ("FSF Völkendorf") zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.03.2022 weggefallen.