Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ampersand Management LLC; Gallus Super Topco Limited
BWB/Z-5865
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Ampersand 2018 Limited Partnership und Ampersand 2020 Limited Partnership (beide Wellesley, Massachusetts, Vereinigte Staaten), jeweils verwaltet von Ampersand Management LLC (Wellesley, Massachusetts, Vereinigte Staaten), beabsichtigen, indirekt über Ampersand Specialty Chemicals LLC (Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten), rund 35,25% der Anteile an Gallus Super Topco Limited (St Helier, Jersey) zu erwerben, eine Holdinggesellschaft, die indirekt die Mehrheit der Anteile an und Kontrolle über Biosynth Beteiligungs AG (Staad, Schweiz), die oberste Holdinggesellschaft der Biosynth Carbosynth Gruppe, innehat (bzw zum Zeitpunkt der Durchführung des Vorhabens innehaben wird).
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die chemische und pharmazeutische Industrie.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.03.2022 weggefallen.