Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Borealis AG; Raan GmbH
BWB/Z-5864
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Borealis AG und Raan GmbH, Deutschland, beabsichtigten die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens. Die beteiligten Unternehmen werden jeweils 50% der Anteile sowie der Stimmrechte an dem Gemeinschaftsunternehmen halten.
Betroffener Geschäftszweig: Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Abfall, Recycling.
Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.03.2022 weggefallen.