Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Vinzen Gruppe Krankenhausbeteiligungs- und Management GmbH; Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Heiland (Salvatorianerinnen) - BWB/Z-5863 | Bundeswettbewerbsbehörde

Vinzen Gruppe Krankenhausbeteiligungs- und Management GmbH; Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Heiland (Salvatorianerinnen)

BWB/Z-5863

04.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Vinzenz Gruppe Krankenhausbeteiligungs- und Management GmbH, FN 139153 m und die Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Heiland (Salvatorianerinnen), Österreichische Provinz, beabsichtigen die Zusammenführung und gemeinsame Kontrolle ihrer drei Pflegeeinrichtigungen (stationäre Langzeitpflege) in Wien und Niederösterreich und der sonst in den Unternehmen befindlichen Bereiche (Pflege von Ordensangehörigen und betreute Wohnformen) in Wien und Niederösterreich.

Betroffener Geschäftsbereich: Dienstleistungen im Bereich der stationären Altenbetreuung betreute Wohnformen sowie zugehörige untergeordnete Nebenleistungen (Tagespflege).

Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.03.2022 weggefallen.

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