Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IGO Construction GmbH; hospitals Projektentwicklungsges.m.b.H. - BWB/Z-5862 | Bundeswettbewerbsbehörde

IGO Construction GmbH; hospitals Projektentwicklungsges.m.b.H.

BWB/Z-5862

04.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

IGO Construction GmbH, Innsbruck, plant, ihre Beteiligung an der hospitals Projektentwicklungsges.m.b.H., Graz, ("hospitals Graz") von derzeit 17,5% auf 25% aufzustocken. Diese 25%-Beteiligung wird keine Kontrolle über hospitals Graz vermitteln.
Betroffener Geschäftszweig: Stationäre Rehabilitationseinrichtungen

Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.03.2022 weggefallen.

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