Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OMV Aktiengesellschaft; Rissbacher Walter GmbH - BWB/Z-5860 | Bundeswettbewerbsbehörde

OMV Aktiengesellschaft; Rissbacher Walter GmbH

BWB/Z-5860

03.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Langfristige Pachtung einer LKW-Tankstelle von der Rissbacher Walter GmbH durch die OMV Downstream GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der OMV Aktiengesellschaft.
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Motorkraftstoffen (Tankstellen)

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.03.2022 weggefallen.

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