Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AUCTUS V GmbH & Co. KG; Horst Pöppel Logistik und Transport GmbH & Co. KG - BWB/Z-5859 | Bundeswettbewerbsbehörde

AUCTUS V GmbH & Co. KG; Horst Pöppel Logistik und Transport GmbH & Co. KG

BWB/Z-5859

01.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AUCTUS V GmbH & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt mittelbar 74,9 % der Anteile an und damit alleinige Kontrolle über die Horst Pöppel Logistik und Transport GmbH & Co. KG, die VDEMZ GmbH und die TM Trailer Management GmbH, alle Deutschland, zu erwerben, wobei die Verkäuferin Monika Zollner mit 25,01% indirekt an diesen Gesellschaften beteiligt bleibt.
Die geplante Transaktion betrifft Mineralöllogistik sowie Chemie- und Silologistik.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.03.2022 weggefallen.

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