Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FremantleMedia Group Ltd; Lux Vide Finanziaria per iniziative audiovisive e telematiche S.p.A. - BWB/Z-5857 | Bundeswettbewerbsbehörde

FremantleMedia Group Ltd; Lux Vide Finanziaria per iniziative audiovisive e telematiche S.p.A.

BWB/Z-5857

31.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Quarto Piano S.r.l., Italien, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von FremantleMedia Group Ltd, Vereinigtes Königreich, die zum Bertelsmann Konzern, Deutschland, gehört, beabsichtigt, eine Beteiligung iHv 70% an und alleinige Kontrolle über Lux Vide Finanziaria per iniziative audiovisive e telematiche S.p.A., Italien, zu erwerben.

Die verbleibenden 30% der Anteile an Lux Vide Finanziaria per iniziative audiovisive e telematiche S.p.A. werden weiterhin von R.M.L. Comunicazione S.r.l., Italien, gehalten.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.03.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht