Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AEQH9 GmbH; IFA-GRUPPE - BWB/Z-5852 | Bundeswettbewerbsbehörde

AEQH9 GmbH; IFA-GRUPPE

BWB/Z-5852

27.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens ist der Erwerb sämtlicher Anteile an der IFA Holding GmbH (Haldensleben, Deutschland) und der IFA - Technologies GmbH (Haldensleben, Deutschland) durch die AEQH9 GmbH (München, Deutschland), eine Gesellschaft, die von der AEQUITA SE & Co. KGaA (München, Deutschland) kontrolliert wird. Das Vorhaben betrifft die Herstellung von Antriebskomponenten für die Automobilindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.02.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.02.2022 weggefallen.

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