Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hasslacher Holding GmbH, Sachsenburg; Lau Forst Gruppe - BWB/Z-5851 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hasslacher Holding GmbH, Sachsenburg; Lau Forst Gruppe

BWB/Z-5851

26.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Hasslacher Holding GmbH, Sachsenburg, Österreich, beabsichtigt 60 % der Anteile an und alleinige Kontrolle über Unternehmen der Lau Forst Gruppe zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag, Holzeinschlag, Großhandel mit Holz.

Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.02.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.02.2022 weggefallen.

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