Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ABC Technologies Holdings Inc.; Karl Etzel GmbH; SAM GmbH
BWB/Z-5850
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ABC Technologies Holdings Inc., Kanada, beabsichtigt alleinige Kontrolle über Karl Etzel GmbH und SAM GmbH, beide Deutschland zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von technischen Kunststoffteilen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.02.2022 weggefallen.