Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Herno S.p.A.; NUO S.p.A.; Exor N.V.; Tasci s.r.l. - BWB/Z-5849 | Bundeswettbewerbsbehörde

Herno S.p.A.; NUO S.p.A.; Exor N.V.; Tasci s.r.l.

BWB/Z-5849

24.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Herno S.p.A. beabsichtigt 55 % und NUO S.p.A. die verbleibenden 45 % der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über eine neu zu gründende Gesellschaft zu erwerben,
in die Tasci s.r.l. das Montura-Geschäft einbringen wird.
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Bekleidung

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.02.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht