Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
home24 SE; Ideenreich Invest GmbH; Butlers Holding GmbH & Co. KG
BWB/Z-5848
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
home24 SE, Berlin, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb von 100 % der Anteile an der Ideenreich Invest GmbH sowie (unmittelbar und mittelbar über die Ideenreich Invest GmbH) 100 % der Anteile an der Butlers Holding GmbH & Co. KG, beide Köln, Deutschland.
Betroffene Geschäftszweige: Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.02.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.02.2022 weggefallen.