Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
go-e GmbH; Fronius lnternational GmbH
BWB/Z-5847
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das geplante Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb von 25% der Anteile an der go-e GmbH durch die Fronius International GmbH.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.02.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.02.2022 weggefallen.