Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CCP IV Cayman GP LTD; Advent International Corporation; Aareal Bank AG
BWB/Z-5843
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
CCP IV Cayman GP LTD., George Town, Kaimaninseln, und Advent International Corporation, Boston, Massachusetts, USA, beabsichtigen, jeweils indirekt ca. 37 %
der Stimmrechte an der Aareal Bank AG, Wiesbaden, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Finanzdienstleistungen
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.02.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.02.2022 weggefallen.