Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Embracer Group AB; Financière Amuse Topco SAS - BWB/Z-5842 | Bundeswettbewerbsbehörde

Embracer Group AB; Financière Amuse Topco SAS

BWB/Z-5842

12.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Embracer Group AB, Schweden, beabsichtigt indirekt rund 96 % der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Financière Amuse Topco SAS, Frankreich, zu erwerben. 
Betroffener Geschäftszweig: Spiele und Spielesoftware.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.02.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2022 weggefallen.

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