Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Embracer Group AB; Financière Amuse Topco SAS
BWB/Z-5842
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Embracer Group AB, Schweden, beabsichtigt indirekt rund 96 % der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Financière Amuse Topco SAS, Frankreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Spiele und Spielesoftware.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.02.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2022 weggefallen.