Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Elcowire GmbH; Liljedahl Group AB; Mansfelder Kupferdraht GmbH - BWB/Z-5841 | Bundeswettbewerbsbehörde

Elcowire GmbH; Liljedahl Group AB; Mansfelder Kupferdraht GmbH

BWB/Z-5841

11.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Geschäftsanteile an der Mansfelder Kupferdraht GmbH, Hettstedt (Deutschland), durch die Elcowire GmbH, Frankfurt (Deutschland), einem
Unternehmen der schwedischen Liljedahl Group AB, und anschließender Erwerb eines Betriebsgrundstückes von der KME Mansfeld GmbH, Hettstedt (Deutschland), durch
die Mansfelder Kupferdraht GmbH, Hettstedt (Deutschland).
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn; Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.02.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht