Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AX VI INV5 ApS; DANX Holding I ApS
BWB/Z-5840
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
AX VI INV5 Holding ApS, Dänermark, beabsichtigt alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über DANX Holding I ApS, Dänemark zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.02.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.02.2022 weggefallen.