Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Paul Bauder GmbH & Co. KG; Sita Bauelemente GmbH, Craemer Holding GmbH, Sita Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG - BWB/Z-5839 | Bundeswettbewerbsbehörde

Paul Bauder GmbH & Co. KG; Sita Bauelemente GmbH, Craemer Holding GmbH, Sita Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

BWB/Z-5839

11.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den Erwerb von einem Drittel der Anteile am Kapital und den Stimmrechten an der Sita Bauelemente GmbH, Deutschland, von den bisherigen 50% Gesellschafterinnen Craemer Holding GmbH, Deutschland, und Sita Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Deutschland durch die Paul Bauder GmbH & Co. KG, Deutschland. 

Tätigkeitsbereich: Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.02.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.02.2022 weggefallen.

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