Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DBAG Fund VIII; in-tech GmbH - BWB/Z-5836 | Bundeswettbewerbsbehörde

DBAG Fund VIII; in-tech GmbH

BWB/Z-5836

03.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der DBAG Fund VIII (St Peter Port / Guernsey) beabsichtigt, mittelbar die Mehrheit der Anteile sowie die alleinige Kontrolle über in-tech GmbH (München / Deutschland)
zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von Engineering-Dienstleistungen für die Automobilindustrie.
Betroffener Geschäftsbereich:  Ingenieurbüros

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.02.2022 weggefallen.

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