Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DBAG Fund VIII; in-tech GmbH
BWB/Z-5836
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Der DBAG Fund VIII (St Peter Port / Guernsey) beabsichtigt, mittelbar die Mehrheit der Anteile sowie die alleinige Kontrolle über in-tech GmbH (München / Deutschland)
zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von Engineering-Dienstleistungen für die Automobilindustrie.
Betroffener Geschäftsbereich: Ingenieurbüros
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.01.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.02.2022 weggefallen.