Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ADOMO Beteiligungs GmbH; DUO Holding GmbH - BWB/Z-5835 | Bundeswettbewerbsbehörde

ADOMO Beteiligungs GmbH; DUO Holding GmbH

BWB/Z-5835

03.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb sämtlicher Anteile an der und somit von alleiniger Kontrolle über die DUO Holding GmbH (4941 Mehrnbach) durch die ADOMO Beteiligungs GmbH (1030 Wien), eine Gesellschaft, die letztlich von Stiftungen der Brüder Soravia einerseits und von der Privatstiftung für die Standorterhaltung in Oberösterreich andererseits kontrolliert wird.

Der Zusammenschluss betrifft die Geschäftsfelder Facility Management, Gebäudereinigung, Winterdienste, Garten- und Landschaftsbau, sowie Personaldienstleistungen.  

Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.01.2022 weggefallen.

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