Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Crown Bidco B.V.; Otto Cosmetic GmbH - BWB/Z-5834 | Bundeswettbewerbsbehörde

Crown Bidco B.V.; Otto Cosmetic GmbH

BWB/Z-5834

03.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Crown Bidco B.V., Niederlande, eine Portfolio-Gesellschaft der 3i Group plc,Vereinigtes Königreich, beabsichtigt 70% der Anteile an und alleinige Kontrolle über
Otto Cosmetic GmbH, Deutschland, zu erwerben.  
Die Transaktion betrifft die Lohnherstellung und Abfüllung von Körperpflegeprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.01.2022 weggefallen.

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