Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

S IMMO AG; CEE Immobilien GmbH; IMMOFINANZ AG - BWB/Z-5833 | Bundeswettbewerbsbehörde

S IMMO AG; CEE Immobilien GmbH; IMMOFINANZ AG

BWB/Z-5833

03.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die S IMMO AG, FN 58358x („S IMMO“), beabsichtigt über ihre indirekte Tochtergesellschaft CEE Immobilien GmbH, FN 217290w („CEE Immobilien“ oder „Bieterin“),
eine qualifizierte Beteiligung von mehr als 25%, aber nicht mehr als 50%, vom Grundkapital an der IMMOFINANZ AG, FN 114425y ("IMMOFINANZ" oder "Zielunterneh-
men"), durch börsliche und außerbörsliche Erwerbe von Aktien zu erlangen.
Tätigkeitsbereich: Verkauf und Vermietung von Immobilien

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.01.2022 weggefallen.

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