Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ADOMO Beteiligungs GmbH; Universal Gebäudereinigung Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-5832 | Bundeswettbewerbsbehörde

ADOMO Beteiligungs GmbH; Universal Gebäudereinigung Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-5832

03.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb von mehr als 50% der Anteile an der und somit von alleiniger Kontrolle über die Universal Gebäudereinigung Gesellschaft m.b.H. (6020 Innsbruck) durch die ADOMO Beteiligungs GmbH (1030 Wien), eine Gesellschaft, die letztlich von Stiftungen der Brüder Soravia einerseits und von der Privatstiftung für die Standorterhaltung in Oberösterreich andererseits kontrolliert wird. 

Betroffener Geschäftszweig: Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmittel.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.01.2022 weggefallen.

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