Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Santos Grills GmbH; Grill Heaven GmbH
BWB/Z-5831
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Santos Grills GmbH, Deutschland, beabsichtigt gemeinsame Kontrolle über die Grill Heaven GmbH, Österreich, zu erlangen.
Betroffener Geschäftszweig: Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.01.2022 weggefallen.