Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Westlake Chemical Corporation; Hexion Coatings and Composites (US) Inc. - BWB/Z-5830 | Bundeswettbewerbsbehörde

Westlake Chemical Corporation; Hexion Coatings and Composites (US) Inc.

BWB/Z-5830

03.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Diese Anmeldung betrifft den geplanten Erwerb durch Westlake Chemical Corporation (USA) von alleiniger Kontrolle über Hexion Coatings and Composites (US) Inc. (USA) von Hexion Inc. (USA).  
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die chemische Industrie:  Herstellung von chemischen Erzeugnissen. Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärform und synthetischem Kautschuk in Primärform.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.01.2022 weggefallen.

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