Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rhomberger Bau Holding GmbH; BPS Investment GmbH - BWB/Z-5829 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rhomberger Bau Holding GmbH; BPS Investment GmbH

BWB/Z-5829

30.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angemeldet wird die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Rhomberg Bau Holding GmbH und die BPS Investment GmbH. 

Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.01.2022 weggefallen.

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