Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BKW Engineering AG; Geotechnik Tauchmann GmbH - BWB/Z-5827 | Bundeswettbewerbsbehörde

BKW Engineering AG; Geotechnik Tauchmann GmbH

BWB/Z-5827

28.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die BKW Engineering AG (Schweiz), die sich im Alleineigentum der BKW AG (Schweiz) befindet, welche börsenotiert ist und derzeit im Mehrheitseigentum des Kantos Bern steht, beabsichtigt 100% der Anteile an der Geotechnik Tauchmann GmbH (Österreich), welche im Eigentum von Mag. Alexander Tauchmann (über eine Holdinggesellschaft) (85%), DI Peter Auer (10%) und Sylvia Herzog (5%) steht, zu erwerben. 

Der Zusammenschluss betrifft den Geschäftszweig der Bereitstellung von Bodenuntersuchungen (Geotechnik). Ingenieurbüros. 

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.01.2022 weggefallen.

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