Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ProduGi AcquiCo SA; Gilde Buy-Out Fund VI C.V.; Gilde Buy-Out Partners B.V.; MBK Fincom Holding SA - BWB/Z-5826 | Bundeswettbewerbsbehörde

ProduGi AcquiCo SA; Gilde Buy-Out Fund VI C.V.; Gilde Buy-Out Partners B.V.; MBK Fincom Holding SA

BWB/Z-5826

28.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gilde Buy-Out Fund VI C.V. und Gilde Buy-Out Fund VI 2 C.V., letztlich kontrolliert durch Gilde Buy-Out Partners B.V., beabsichtigen mittelbar über ProduGi AcquiCo SA in einem ersten Schritt alleinige Kontrolle und sämtliche Geschäftsanteile und letztlich eine Beteiligung in Höhe von ca. 73.9 % an der MBK Fincom Holding SA, eine Holdinggesellschaft der überwiegend im Bereich des B2C-Online-Einzelhandels von Non-Food Gebrauchsgütern (wie Außen- und Inneneinrichtung, Aufstellpools/Zubehör, Strandzubehör, uvm.) tätigen MBK Fincom SA, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Versand- und Internet-Einzelhandel. 

 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.01.2022 weggefallen.

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