Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ZDF Enterprises GmbH; Real Film Berlin GmbH - BWB/Z-5825 | Bundeswettbewerbsbehörde

ZDF Enterprises GmbH; Real Film Berlin GmbH

BWB/Z-5825

27.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ZDF Enterprises GmbH (Mainz / Deutschland) beabsichtigt, 49 % der Anteile an der Real Film Berlin GmbH (Berlin / Deutschland) von Studio Hamburg Produktion Gruppe GmbH (Hamburg / Deutschland) zu erwerben. Real Film Berlin GmbH wird zukünftig von ZDF Enterprises GmbH und Studio Hamburg Produktion Gruppe GmbH gemeinsam kontrolliert werden.

Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen.

 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.01.2022 weggefallen.

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