Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Integrated Dynamics Engineering GmbH; isel Germany AG
BWB/Z-5824
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb sämtlicher Anteile an der isel Germany AG, Eichenzell, Deutschland, durch die Integrated Dynamics Engineering GmbH, Raunheim, Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von elektronischen Bauelementen; Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2022 weggefallen.