Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Triley Bidco Limited; Clinigen Group plc - BWB/Z-5822 | Bundeswettbewerbsbehörde

Triley Bidco Limited; Clinigen Group plc

BWB/Z-5822

27.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Triley Bidco Limited, United Kingdom, die indirekt kontrolliert wird von Fonds, die von Triton Fund V, Jersey, verwaltet oder beraten werden, beabsichtigt, mindestens 75% und bis zu 100% des ausgegebenen und auszugebenden Stammkapitals von Clinigen Group plc, einer in England und Wales eingetragenen und am AIM-Markt (alternative investment market) der Londoner Börse gelisteten Aktiengesellschaft, im Wege eines Übernahmeangebots zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszeig: Pharmazeutische Dienstleistungen und Produkte 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2022 weggefallen.

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