Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AUTKAP Privatstiftung; Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; Rumpl GmbH - BWB/Z-5821 | Bundeswettbewerbsbehörde

AUTKAP Privatstiftung; Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; Rumpl GmbH

BWB/Z-5821

27.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb von 74% der Anteile an und damit gemeinsamer Kontrolle über Rumpl GmbH durch AUTKAP Privatstiftung und Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2022 weggefallen.

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