Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Carl Zeiss IQR GmbH; Siemens Energy Global GmbH & Co. KG
BWB/Z-5820
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit Sitz in Deutschland, an dem Carl Zeiss IQR GmbH, und Siemens Energy Global GmbH & Co. KG, beide Deutschland, mit jeweils nicht-kontrollierenden Anteilen von mehr als 25% beteiligt sein werden.
Tätigkeitsbereich: Handel mit Metall- oder Kunststoffteilen, die insbesondere im Wege der additiven Fertigung hergestellt werden
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2022 weggefallen.