Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Aristocrat Leisure Limited; Playtech plc
BWB/Z-5819
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Aristocrat Leisure Limited, Australien, beabsichtigt sämtliche Aktien an und alleinige Kontrolle über Playtech plc., Isle of Man zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Wett-, Toto- und Lotteriewesen
Betroffener Geschäftszweig: R - Kunst, Unterhaltung und Erholung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2022 weggefallen.