Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OEP Lscape Coöperatief U.A.; Norit Americas Holding Inc. - BWB/Z-5817 | Bundeswettbewerbsbehörde

OEP Lscape Coöperatief U.A.; Norit Americas Holding Inc.

BWB/Z-5817

23.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

OEP Lscape Coöperatif U.A. (Amsterdam / Niederlande), die indirekt zu 100% von One Equity Partners VIII, L.P. (Ontario / Kanada) und verbundenen Fonds, einer Gruppe von Fonds, die letztlich von mit OEP Capital Advisors, L.P. (New York / USA) 
verbundenen Unternehmen verwaltet werden, gehalten und allein kontrolliert wird, beabsichtigt, indirekt, durch OEP Lscape B.V. (Amsterdam / Niederlande), 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Norit Americas Holding Inc. (Boston / USA) und Cabot Activated Carbon B.V. (Amersfoort / Niederlande), einschließlich ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Aktivkohleprodukte sowie verkaufsbezogene Dienstleistungen und Reaktivierungsverfahren. 
Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2022 weggefallen.

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