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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CPI Property Group SA; Immofinanz AG - BWB/Z-5814 | Bundeswettbewerbsbehörde

CPI Property Group SA; Immofinanz AG

BWB/Z-5814

22.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CPI Property Group SA (Luxemburg) beabsichtigt alleinige Kontrolle über Immofinanz AG (Österreich) zu erwerben. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Vermietung von Immobilien.  

 

L - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.01.2022.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.01.2022 weggefallen.

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