Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; Trifolia Management GmbH; Herba Chemosan Apotheker AG
BWB/Z-5810
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mittelbarer Erwerb von 51 % der Anteile an der Admenta Beteiligungs GmbH durch die Trifolia Management GmbH sowie der weiteren 49 % der Anteile an der Admenta
Beteiligungs GmbH durch die Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft (wirtschaftlicher Eigentümer: Privatstiftung für die Standorterhaltung in
Oberösterreich), verbunden mit der Erlangung gemeinsamer Kontrolle über die Herba Chemosan Apotheker-AG, an der die Admenta Beteiligungs GmbH zu
99,06 % beteiligt ist sowie über die Admenta Verwaltungs GmbH, an der die Admenta Beteiligungs GmbH zu 100 % beteiligt ist.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2022 weggefallen.