Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EnBW mobility+ AG & Co. KG; SMATRICS GmbH & Co KG; E-Mobility Provider Austria GmbH - BWB/Z-5809 | Bundeswettbewerbsbehörde

EnBW mobility+ AG & Co. KG; SMATRICS GmbH & Co KG; E-Mobility Provider Austria GmbH

BWB/Z-5809

21.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EnBW mobility+ AG & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt, von der VERBUND Energy4Business GmbH, Österreich, jeweils 25,1% der Gesellschaftsanteile und
Stimmrechte an der SMATRICS GmbH & Co. KG, Österreich, sowie an der E-Mobility Provider Austria GmbH, Österreich (der Komplementärin der SMATRICS GmbH & Co.
KG) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Elektromobilitäts-Dienstleistungen (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen
und Privatpersonen a.n.g.)

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2022 weggefallen.

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