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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Goldman Sachs Asset Management, L.P., ICBC Wealth Management Co. - BWB/Z-5807 | Bundeswettbewerbsbehörde

Goldman Sachs Asset Management, L.P., ICBC Wealth Management Co.

BWB/Z-5807

20.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Goldman Sachs Asset Management, L.P., USA, und ICBC Wealth Management Co., Ltd., Volksrepublik China, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens nach dem Recht der Volksrepublik China.
Betroffener Geschäftszweig: Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

 

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2022.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2022 weggefallen.

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